2.2 Methodische Vorgehensweise einer Kulturentwicklungsplanung

Es existieren zwar keine verbindlichen Vorgaben für die methodische Vorgehensweise bei einer Kulturentwicklungsplanung oder für die Struktur und die Inhalte eines Kulturentwicklungsplans, trotzdem weisen derartige Planungsvorhaben einzelne Eigenschaften auf, die ihnen gemein sind: [3]

  • Der Fokus liegt auf der Entwicklung des kulturellen Feldes des Untersuchungsgebietes, insbesondere der kulturellen Leistungen und Angebote. Im Unterschied zu früheren Kulturentwicklungsplänen wird dabei heute nicht mehr bloß von den kulturellen Einrichtungen aus gedacht, sondern vom gesamten kulturellen Feld eines Untersuchungsgebietes. Kulturentwicklungsplanung in diesem Sinne versteht sich als Stadtplanung.
  • Die zukünftige Entwicklung (Chancen und Risiken) wird aus einer Einschätzung der aktuellen Situation (Stärken und Schwächen) des Kunst-und Kulturfeldes abgeleitet. Dazu gehört in der Regel ein Überblick über die kulturellen Einrichtungen und die Schwerpunkte der Kulturarbeit.
  • Strategische kulturpolitische Leitlinien und Ziele werden formuliert, zueinander in Beziehung gesetzt und nach Prioritäten gereiht. Kulturentwicklungsplanung ist ein fortlaufender Prozess. Daher ist sicherzustellen, dass die festgelegten Ziele zwar verbindlich sind, die Planung selbst aber flexibel gehandhabt werden sollte, um sich auf veränderte Rahmenbedingungen einstellen zu können.
  • Einzelne Maßnahmen zur Erreichung der formulierten Ziele werden erarbeitet, ebenfalls priorisiert und mit weiterführenden Informationen wie notwendigen Personal-, Finanz-und Materialressourcen oder Zeithorizonten versehen. Teilweise werden in diesem Zusammenhang im Sinne eines Kontraktmanagements auch Vereinbarungen über die Zielerreichung sowie über den Mittelbedarf und -einsatz zwischen Politik, Verwaltung und kulturellen Einrichtungen getroffen.
  • Falls es sich nicht dezidiert um einen Teilplan handelt (z. B. für migrantische Kulturarbeit oder Jugendkultur), wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, d. h. möglichst alle Sektoren und Disziplinen werden mit einbezogen, wobei auch Schnittstellenbereiche (z. B. Integration/Migration, Gender/Frauen, Kreativwirtschaft, Wissenschaft/Bildung, Tourismus, …) berücksichtigt werden.

Fußnoten

  1. vgl. Klein 2005, S. 239, Lüdemann 2007, S. 124 und Morr 2011, S. 138
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