2.3 Kriterien für erfolgreiche Kulturentwicklungsplanung

Kulturentwicklungspläne unterliegen wie jegliche Planungsvorhaben bestimmten Kriterien, die zu einem erfolgreichen Gelingen beitragen oder dieses verhindern: [4]

  • Politische Verantwortung: Von den maßgeblichen politischen Entscheidungsträger_innen muss bereits zu Beginn des Planungsvorhabens ein eindeutiges Signal gesetzt werden, dass der gesamte Prozess der Kulturentwicklungsplanung erwünscht ist. Dies beinhaltet auch die Zustimmung dazu, dass die Formulierung von Zielen und Maßnahmen wichtige Bestandteile eines Kulturentwicklungsplanes sind und eine möglichst weitgehende Umsetzung grundsätzlich intendiert ist. Es geht somit um den grundsätzlichen Gestaltungswillen und den Entwicklungscharakter von kulturellen Planungen, d. h. dass strukturelle Veränderungen im Kunst-und Kulturfeld angestrebt werden. Zu Beginn des Gesamtprozesses muss die Zuständigkeit der letztendlichen politischen Verantwortung für die Umsetzung des Kulturentwicklungsplans deutlich geäußert werden. Sicherzustellen ist in diesem Zusammenhang, dass alle relevanten politischen Akteur_innen und Gremien in den Gesamtprozess mit einbezogen werden.
  • Effizienter Ressourceneinsatz: Für die Durchführung einer Kulturentwicklungsplanung müssen ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die anfallenden Kosten decken zu können, etwa Honorare für die wissenschaftliche und organisatorische Begleitung (z. B. externe Fachleute, Vortragende, Moderator_innen, …), Aufwandsentschädigungen für Teilnehmer_innen, Miete für Räume und Technik oder Kosten für Layout, Redaktion und Druck. Dabei ist auf die Wirtschaftlichkeit und die erwartete Kosten-Nutzen-Relation besonders Bedacht zu nehmen.
  • Planungshoheit: Während es für den Kulturentwicklungsplan verschiedene Zuständigkeiten geben kann (z. B. Studienautor_innen, Arbeitskreise für einzelne Kapitel, Expert_innen aus der Praxis, …), sollte die Planung selbst, d. h. der Gesamtprozess der Kulturentwicklungsplanung, in der Verantwortlichkeit der politischen Entscheidungsträger_innen liegen, wobei diese in der Regel an die entsprechenden Verwaltungsorgane (z. B. Büro Linz Kultur) delegiert wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Planungsprozess nicht mit der Veröffentlichung des Kulturentwicklungsplans zu Ende ist, sondern auch für eine Implementierung und unbedingt notwendige Evaluierungen Sorge getragen wird.
  • Transparenz: Der Gesamtprozess der Kulturentwicklungsplanung soll in einem offenen und transparenten Verfahren erfolgen, um für alle beteiligten Akteur_innen aber auch für eine erweiterte Öffentlichkeit möglichst nachvollziehbar sein. Eine moderne Kulturentwicklungsplanung verwendet daher neue Formen der Information und Kommunikation, wobei sichergestellt werden muss, dass diese für alle Interessierten einfach zugänglich und professionell gestaltet sind.
  • Partizipation: Eine umfassende und nachhaltige Kulturentwicklungsplanung bezieht im Sinne einer bürger_innennahen Verwaltung möglichst viele betroffene Akteur_innen in den Gesamtprozess mit ein. Besondere Rücksicht sollte dabei auf Gruppen genommen werden, denen aufgrund ihres Alters, ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Herkunft, ihres Religionsbekenntnisses, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer physischen bzw. psychischen Verfassung die Teilhabe am kulturellen Leben erschwert wird. Die in einer Stadt oder Region vorhandenen Potenziale müssen über geeignete Beteiligungsverfahren möglichst effektiv genutzt werden. Es gilt insbesondere, Verfahren der Nichtbeteiligung (Manipulation, Therapie) und Scheinbeteiligung (Information, Anhörung/Beratung, Beschwichtigung) zu vermeiden und statt dessen zivilgesellschaftliche Beteiligungsformen wie eine Partnerschaft (Beteiligung in Aushandlungssystemen) oder eine Kompetenzübertragung in Teilbereichen einzusetzen. [5]
  • Inhaltliche Komplexität: Kulturentwicklungsplanung verfolgt in der Regeleinenganzheitlichen Ansatz, d. h. es geht nicht nur um die Entwicklung einzelner Teilbereiche des Kunst-und Kulturfeldes. Außerdem ist ein besonderer Fokus auf Schnittstellenbereiche zu legen: Migration/Interkulturalität, Frauen/Gender, Schule/Bildung, Wissenschaft, Sport/Freizeit, Tourismus oder Kreativwirtschaft. Kulturentwicklungsplanung in diesem Sinn bedeutet immer auch Stadt-oder Regionalentwicklung.

Fußnoten

  1. vgl. Wagner 1997, S. 93, Hartung und Wegner 1999, Schaurhofer 2005, S. 19 f. , Neisener 2009, S. 86 ff. , Föhl 2010 und Morr 2011, S. 142 ff.
  2. vgl. Arnstein 1969, S. 217 ff.
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