3.13 Für eine Symmetrie der Geschlechter

Zu Beginn des Kapitels wird auf das im Vertrag von Amsterdam, in Kraft getreten am 1. Mai 1999, festgeschriebene Konzept des “Gender Mainstreaming” als Grundsatz für Gleichbehandlungspolitik und die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen hingewiesen, gefolgt von einem Bekenntnis der Stadt Linz, sich zur Gleichstellung der Geschlechter, zur Abschaffung von frauenspezifischen Diskriminierungen und zur Erfüllung der Zielsetzungen des EU-Vertrages in allen kulturpolitischen Konzepten zu bekennen.

Als erste Zielformulierung wird die Erreichung einer Symmetrie der Geschlechter in allen kulturellen Gremien und Institutionen angeführt. Während diese Vorgabe bei kulturellen Gremien wie Stadtkulturbeirat, Jurys oder Kuratorien in den Statuten festgeschrieben und weitestgehend erfüllt wird, zeigt ein Blick auf die der Kultur zurechenbaren städtischen Einrichtungen (Büro Linz Kultur, AEC, LIVA mit Brucknerhaus, Posthof und Kinderkulturzentrum Kuddelmuddel, Musikschule der Stadt Linz, VHS-Stadtbibliothek Linz, Lentos Kunstmuseum, Stadtmuseum Nordico), dass die Leitungsfunktionen nach wie vor beinahe ausschließlich von Männern besetzt sind. Als Maßnahme findet sich im KEP, dass die städtischen Kultureinrichtungen einschließlich der ausgegliederten Kulturbetriebe “beauftragt bzw. ersucht” werden, bei der Nachbesetzung von Positionen aktiv nach qualifizierten Frauen zu suchen – abgesehen von der Beschränkung auf den Suchvorgang ist eine Überprüfung der Umsetzung einer so formulierten Maßnahme nicht möglich.

Die zusätzliche Ausschreibung von Stipendien und Preisen zur Förderung des frauenund kulturpolitischen Diskurses in Zusammenarbeit mit dem Land Oberösterreich, den Universitäten, den Bildungseinrichtungen und Frauenorganisationen ist von städtischer Seite bislang gezielt für den Kunst- und Kulturbereich und in Regelmäßigkeit nur durch die Einführung des “Marianne.von.Willemer”-Preises, abwechselnd jährlich vergeben als Frauenliteraturpreis bzw. Preis für digitale Medien, gegeben, wobei dieser Preis bereits im Jahr 2000, also zeitgleich mit der Fertigstellung des KEP, eingeführt wurde.

Als weitere Maßnahme wird die Errichtung einer unabhängigen Vernetzungsstelle zur Förderung von künstlerischen und kulturellen Aktivitäten von Frauen, gemeinsam mit dem Land Oberösterreich, angeführt. Das im Juli 1992 eingerichtete Frauenbüro der Stadt Linz nimmt künstlerische und kulturelle Anliegen zwar wahr, allerdings nicht hauptschwerpunktmäßig und ist zudem nicht unabhängig, sondern dem Magistrat zugeordnet. Die im KEP formulierten Aufgabenbereiche wie Vernetzung, Information, Koordination und Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten, Vermittlungsarbeit oder Veranstaltungen werden allerdings durch den Verein FIFTITU%, der Vernetzungsstelle von Frauen in Kunst und Kultur in Oberösterreich, wahrgenommen – wobei der Verein bereits 1998 und damit vor Beschlussfassung des KEP gegründet wurde.

Die regelmäßige Evaluierung der Zielvorgaben für die Gleichstellung von Frauen soll durch die städtischen Kultureinrichtungen sowie Gleichbehandlungsbeauftragte, Frauenausschuss, Frauenbeauftragte und Stadtkulturbeirat erfolgen. An erster Stelle zu nennen ist in diesem Zusammenhang der seit dem Jahr 2001 jährlich dem Frauenausschuss der Stadt Linz vorgelegte Jahresbericht zur Kunst- und Kulturförderung mit dem Titel “Für eine Symmetrie der Geschlechter”, in welchem die geschlechtsspezifische Zusammensetzung von Jurys und Beiräten, die Vergabe von Preisen, die Kunstankäufe, die Sonderförderprogramme, vergebene Auftragswerke, Projektaufträge und literarischer Werke, durchgeführte Veranstaltungen des Büro Linz Kultur sowie die Beschäftigungsverhältnisse bei der Magistratsmusik, im Atelierhaus Salzamt und in der Kulturdirektion ausgewiesen ist. Die nicht direkt der Dienstelle “Linz Kultur” zugeordneten Kultureinrichtungen der Stadt Linz wie AEC oder Brucknerhaus fehlen bislang in diesem Bericht, ebenso die im KEP angeführte, laufende Initiierung von “Partizipationskonzepten”, die zur Erfüllung der Zielvorgaben beitragen sollen.

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