3.3 Kultur als öffentliche Aufgabe

In diesem Kapitel wird auf die besondere Verantwortung der öffentlichen Hand bei der Gestaltung und Entwicklung des kulturellen Feldes hingewiesen. Folgende Punkte werden dabei als maßgeblich erachtet:

  • KriterienwieInnovationskraft, Originalität, Schwerpunktsetzung, Chancengleichheit, Frauenförderung, längerfristige Entfaltungsmöglichkeit für junge Talente, Erhaltung der kulturellen Vielfalt, hohe Qualität der Traditionspflege und Wahrung des kulturellen Erbes sollen die öffentliche Förderpolitik bestimmen und nicht kurzfristige ökonomische Einzelinteressen.
  • Die Durchführung eigener Veranstaltungen erlaubt es der öffentlichen Hand, künstlerisch besonders anspruchsvolle Programme aufzunehmen und junge, noch nicht etablierte bzw. regionale Künstler_innen verstärkt zu fördern. Damit erfüllt ist auch ein öffentlicher Vermittlungsauftrag. So tritt etwa das Büro Linz Kultur mehrfach als Veranstalter in Erscheinung: seit 1985 beim Internationalen Pflasterspektakel, seit 1990 beim LinzFest und seit 2001 beim Festival 4020.
  • Die Bereitstellung von Serviceleistungen für Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen durch die öffentliche Hand stellt eine wichtige Aufgabe dar. Als Ziel wird hier formuliert, gemeinsam mit dem Land Oberösterreich entsprechende Angebote zu entwickeln. Unter anderem werden als Maßnahmen hierzu die Errichtung von Gerätepools, Vermittlungsprogramme und Beratungseinrichtungen genannt, wovon auch einige umgesetzt wurden. So stellt das Büro Linz Kultur den Kulturvereinen der Stadt verschiedene Gerätschaften wie variable Bühnenelemente, Informationsstände, Plakatständer, Bilderrahmen, Videorekorder, eine Soundbox, Funkgeräte oder Overhead-und Diaprojektoren unentgeltlich und leihweise zur Verfügung. Gemeinsame Vermittlungsprogramme mit dem Land Oberösterreich sind bislang bis auf Versuche wie zum Beispiel im Rahmen der „Triennale Linz 1.0“ noch wenig entwickelt. Als allgemeine Beratungseinrichtungen fungieren das Büro Linz Kultur bzw. in Landesangelegenheiten die Landeskulturdirektion. Das Büro Linz Kultur bietet beispielsweise Beratung in Rechtsfragen für Kulturveranstalter_innen oder informiert in speziellen, gut aufbereiteten Broschüren sowie im Internet über die Fördermöglichkeiten für Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen.
  • Der Mehrwert für die Nutzer_innen und Konsument_innen eines qualitativ hochwertigen und vielfältigen Kulturangebots wird hervorgehoben, mit einem besonderen Hinweis auf die Bekämpfung der „Verödung“ an den urbanen Peripherien.

Durch die Kombination dieser Punkte soll sich ein allgemein nutzbares, dem Markt entzogenes Angebot an kulturellen Leistungen ergeben. Die Ausführungen in diesem Kapitel sind in weiten Teilen der kulturpolitischen Maxime „Kultur für Alle“ zuzuordnen.

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